Liebe Patientinnen und Paienten,
als bundesweite Basismaßnahme im Zusammenhang mit der Coronapandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen erlassen. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.
Viele Grüße
Ihr Praxisteam
Liebe Patientinnen und Paienten,
das Sozialministerium in Sachsen hat nach Beratungen mit der Sächsischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) entschieden, dass ab dem 24. Mai 2021, mit allen zugelassenen Impfstoffen ohne vorgegebene Priorisierung, in den Arztpraxen geimpft weden kann.
Link zur Quelle auf Sachsen.de
Viele Grüße
Ihr Praxisteam
Liebe Patientinnen und Paienten,
ab sofort können Sie sich in unserer Praxis 1x wöchentlich einen COVID-19 Antigen Schnelltest zum direkten
Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 durchführen lassen.
Die Kosten dafür übernimmt Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Praxisteam